Friedrich-Ebert-Schule
Schule mit medialer und
informatischer Ausbildung
Staatliche Regelschule 8
Langer Graben 19
99092 Erfurt
Tel: 0361/2 25 60 34
E-Mail: friedrich-ebert-schule@erfurt.de
Web: www.fresch-erfurt.de
Erfurt, 2026-08-14
Sehr geehrte Eltern/Sorgeberechtigte,
ich
möchte Ihnen hiermit einige Informationen im Zusammenhang mit den Anforderungen
und organisatorischen Rahmenbedingungen zum Sportunterricht zukommen
lassen.
Gleichzeitig
bitte ich Sie um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung
notwendiger Verhaltensregeln Ihres Kindes, damit der Sportunterricht
unfallsicher durchgeführt und eine Ihrem Kind angemessene individuelle
Leistungserhebung erfolgen kann.
1. Aus hygienischen sowie Arbeitsschutzgründen ist eine
Teilnahme am Sportunterricht nur mit sportgerechter Kleidung (Sporthose,
Sportoberteil und Turnschuhe mit einer abriebfesten Sohle, die nicht als
Straßenschuhe verwendet werden) möglich.
2. Ohne Sportkleidung ist eine Teilnahme an
sportpraktischen Leistungserhebungen nicht zulässig. Dies kann mit der Note 6
bewertet werden. Ein Nachholen der Leistungserhebung wird auf Initiative der
Schülerin/ des Schülers in Übereinkommen mit dem Sportlehrer zu einem zeitnah festgelegten
Termin ermöglicht. In diesem Fall erhält die Schülerin/ der Schüler die Note
entsprechend ihrer/seiner erbrachten Leistung. Das Nachholen hat bis spätestens
zum Ende des Stoffgebietes zu erfolgen.
3. Die Bewertung innerhalb der Stoffgebiete setzt sich
zusammen aus einer Leistungsnote (Leistungskontrollen) und einer Einschätzung
der praktischen Mitarbeit, Einsatzbereitschaft, sportlicher Fairness, Vollständigkeit
der Sportkleidung usw. Diese Leistungseinschätzung kann bei Bedarf individuell
für die Schülerin/ den Schüler um einen Grad nach oben oder unten verändert
werden (ThILLM: "Bewertung von Schülerleistungen im Schulsport").
Diese Veränderung ist der Schülerin/ dem Schüler zu begründen.
4. Um Verletzungen vorzubeugen, sind Uhren und
Schmuckgegenstände, auch Ohrstecker, Piercings, etc. während des
Sportunterrichts abzulegen oder gegen Gefährdung zu sichern. Lange Haare und Haare,
die das Sichtfeld einschränken, sind zu fixieren.
5. Befreiung vom Sportunterricht:
- Eine Befreiung vom Sportunterricht erfolgt wegen Krankheit
oder Verletzung nur mit einer schriftlichen Entschuldigung der Sorgeberechtigten
oder ärztlichem Attest.
- Wiederholte, nicht offensichtliche gesundheitliche
Beeinträchtigungen bedürfen einer ärztlichen Sportbefreiung (Attest).
- Kurzfristig auftretendes Unwohlsein ist dem
Sportlehrer vor Beginn der Sportstunde oder sofort in der Sportstunde mitzuteilen.
In diesem Fall entscheidet der Sportlehrer über die Teilnahme/ weitere
Teilnahme am Sportunterricht. Die Sorgeberechtigten werden im
Wiederholungsfall, so keine schriftliche Entschuldigung nachgereicht wird, vom
Sportlehrer über die Nichtteilnahme wegen Unwohlseins informiert.
- Liegt eine Entschuldigung zur Sportbefreiung durch die
Sorgeberechtigten nicht vor, entscheidet der Sportlehrer über die Art der Teilnahme
und den Umfang an den Sportübungen.
Silke Sturm
Schulleiterin